Auwälder & Gewässerrandstreifen

Themenschwerpunkt «Biber und Auen»

Über Biber holen sich die Gewässer ihre Auen zurück

Steina-Auwald Gemarkung Detzeln

Dem Biber auf der Spur

Der europäische Biber (Castor fiber) steht auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten und ist durch die FFH-Richtlinie besonders geschützt. Mehr als 150 Jahre lang galt der Biber in Deutschland als ausgestorben. Er eroberte sich seinen ursprünglichen Lebensraum zurück. Er unterliegt nicht dem Jagdrecht.

In BW gibt es rund 6000 Biber. Er ist ein dämmerungs- und nachtaktiver Pflanzenfresser – ein Baumeister der Wildnis. Der Biber bevorzugt Kräuter, Sträucher, Wasserpflanzen und Laubbäume, wie Weiden, Espen, Erlen und Pappeln und kann bis zu 20 Minuten tauchen.

Er besiedelte bis 2020 bis zu seiner Vertreibung aus einem bewährten Biberhabitat auch das untere Steinatal. Leider wurde damals durch den Abriss eines Querbaus (mit Verlust an Stauwasser und einer Fischtreppe) sein Lebensraum zerstört.

Mit brachialer Gewalt wird ein ökologisch wertvolles Habitat ohne Not zerstört. 

Lange Dauerregen, kurzzeitige Starkniederschläge oder/und Schneeschmelze sind die Ursachen für Hochwasser. Ein Teil des Niederschlags versickert im Boden, wird in Wäldern und Auen zwischengespeichert und bildet Grundwasser („Schwammfunktion“)

Folgen der Entfernung Fischtreppe/Querbauwerk nach dem ersten mittleren Hochwasser (Januar 2021:  schnellerer Wasserabfluss, unterspülte Ufer, entwurzelte Auen-Bäume, Lücken im Gewässerrandstreifen, Landverlust, Kosten für Gewässerunterhalt, Ufersanierung und Wiederaufforstung

Hochwasserschäden können im Steina-Tal proaktiv u.a. durch mehr Retentionsflächen, Renaturierung, Initialpflanzungen, breitere Auenwaldrandstreifen und Wideransiedlung der Biber reduziert werden, abgestimmt mit Land- und Forstwirtschaft, NGOs und den zuständigen Behörden.

Zerstörtes Biber-Habitat nach Entfernung der Fischtreppe

Wegen ihres Baumfällens sind Biber in der Land- und Forstwirtschaft unbeliebt. Aber mit seiner Bautätigkeit sorgt der Biber für eine natürliche Dynamik des Auwaldes mit strukturreichen Uferabschnitten. Von der Vielfalt an Lebensräumen profitieren Artenvielfalt und Mikroklima.

Gewässerrandstreifen sind ein wichtiges Instrument. beim Schutz unserer Natur. Deshalb werden Gewässer, Uferrandstreifen und Auen gesetzlich davor geschützt, durch Düngemittel und Pestizide vergiftet oder durch Abholzen geschädigt zu werden.

So gelingt es, die natürliche Entwicklung und die Vernetzung von Lebensräumen und Nahrungsketten wirksam zu fördern und gleichzeitig auch den Hochwasserschutz aktiv zu unterstützen.

Mit einer Körpergröße von bis zu 130 cm kann ein ausgewachsener Biber 30 kg auf die Waage bringen und ist damit das größte Nagetier in Europa.

vom Biber angenagter Baum

Biber beginnt mit Bau einer Biberburg

Auf eigene Faust erleben

Naturschutzstreife entlang der Auen

Fahre mit Auto / Fahrrad von Tiengen nach Detzeln auf der L159 bis zum Parkplatz am Steina-Wehr (Station 9)

Bachabwärts war dort bis 2020 ein Biberhabitat. Einen Wanderweg entlang der Auen gibt es zwar nicht, aber Feldwege, Wiesen, Äcker und die Gewässerrandstreifen mit „historischen“ Spuren der Biber. Ob sich in 2022 wieder Biber einfinden werden, ist ungewiss.

Es wird empfohlen, sich für die geführte Naturschutzstreife mit der Expertin Bettina Sättele (Fachbüro für Biberfragen und Auenschutz, Ref. 56, RPF) anzumelden.

Gewässerrandstreifen sind ein Naturschutzinstrument

Die gesetzlich geschützten Randstreifen sind in Baden-Württemberg außerhalb von Dörfern und Städten zehn Meter und innerorts fünf Meter breit. Auf den Gewässerrandstreifen dürfen Bäume und Sträucher nicht entfernt und Dauergrünland nicht umgepflügt werden. Verboten sind der Umgang mit giftigen Stoffen und das Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder im (Hoch-)Wasser fortgeschwemmt werden können. Zugleich werden naturnahe Pufferzonen geschaffen, die einen langfristigen, effizienten Hochwasserschutz unterstützen sowie Artenvielfalt und ein gesundes Mikroklima fördern.

Wanderbares Steinatal “Gewässerrandstreifen und Biber”

Achtung Betretungsverbot
Das Betreten landwirtschaftlicher Flächen (gestrichelte Linie, Off-Grid) unterliegt nach § 44 Landesnaturschutzgesetz einem gesetzlichen Betretungsverbot wie folgt:

  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
     
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.


Das Betretungsverbot gilt immer und zwar unabhängig davon, ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat oder nicht. Er darf sein Grundstück zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen oder bei Beweidung einzäunen, muss es aber nicht.

Bitte beachte dieses Betretungsverbot bei allen Wanderungen auf eigene Faust!

Auf der „Biberrutsche“ zwischen Steina und Maisfeld waren Biber bis zum Abriss der Fischtreppe/Querbauwerk unterwegs. Seitdem sind die Biber hier verschwunden.

Gemeinsam erleben

Exkursion entlang der Auen

Die Station 6 der Steintalsafari bietet Naturfreunden, Klimaschützern, Anrainern, Landwirten und Schulkassen einen umfassenden Einblick in die Steina-Auen mit Flora und Fauna.

Der Biber bringt Dynamik in Lebensräume

Nach Meinung von Experten gelten Biber als Partner bei Gewässerrevitalisierungen: Damit sich ein Bach für ihn als Lebensraum eignet, sollte er gemächlich fließen und auch bei geringer Wasserführung mindestens einen halben Meter tief sein, sodass er bequem schwimmen, Gehölze als Baumaterial oder als Nahrungsvorrat für den Winter transportieren, bei Gefahr untertauchen und am Ufer einen Bau graben kann, dessen Eingang stets unter Wasser liegt. Dank Damm (oder Querbau) ist der Wasserstand im Staubereich reguliert, der Eingang des Biberbaus bleibt konstant unter Wasser und die Fließgeschwindigkeit ist reduziert. Durch seine Bautätigkeit sorgt der Biber für eine natürliche Dynamik des Auwaldes mit strukturreichen Uferabschnitten. Davon profitieren andere Tier- und Pflanzenarten, wie Fische, Amphibien, Reptilien, Wasservögel, Insekten und nicht zuletzt Fledermäuse. In Zusammenarbeit mit Bettina Sättele (Fachbüro für Biberfragen und Auenschutz, Ref. 56, RPF) findet eine geführte „Naturschutzstreife Bibermanagement“ statt.

Kooperationspartner: Behörden, Natur-, Umwelt-, Gewässerschutz

Die Vereinsarbeit widmet sich dem Potenzial, an einer nachhaltigen Entwicklung nach dem Vorbild der Natur mitzuwirken. Die Aufarbeitung des Zielkonflikts zwischen Klima- und Naturschutz einerseits und den landwirtschaftlichen Nutzungsinteressen andererseits erfolgt über eine ökonomisch-ökologische Modellierung mit Kooperationspartnern. Wir werden Aktionspläne ausarbeiten und das seit 2018 bestehende Steina-Monitoring weiterführen. Eine ökonomisch-ökologische Bewertung der Klimawirksamkeit ist dabei von besonderer Bedeutung. Am 02. und 09.03.2021 fanden erstmals seit 1995 Gewässerschauen der Behörden an der Steina zusammen mit dem OB von Waldshut-Tiengen und Stadträten statt. In den Protokollen steht u.a.: Informationsvorsorge und Öffentlichkeitsarbeit über Gewässerrandstreifen, kein Rückschnitt am Gewässer, Initialpflanzungen und weitere Maßnahmen.

Gemeinwohl-Ökonomie und Win-Win-Strategie für Gewässerrandstreifen .

Unser Verein stellt Gemeinwohl-Ökonomie durch Kooperationen und Wertschöpfungsketten stets in den Vordergrund. Win-Win-Strategien, Solidarität, soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit sind unser Ziel. Diese Mission soll durch die Anwendung der sogenannten „Gemeinwohl-Bilanz“ erfolgen, ein werteorientiertes Messwerkzeug für Land- und Forstwirtschaft, Privatpersonen, Gemeinden, Behörden und Naturschutzverbände.

Warum sind Biber und Auen wichtig?

Eine ausgewogene Biberpopulation und renaturierte / revitalisierte Auwälder garantieren Artenvielfalt, Hochwasserschutz und ein besseres Mikroklima.